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Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 18.07.2024
- 8 O 97/24 -
Nicht jede Demenz führt zur Unwirksamkeit eines notariellen Testaments
Einstufung des Grades der Demenz als Voraussetzung für die Testierfähigkeit
Die für erbrechtliche Streitigkeiten zuständige 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat entschieden, dass auch eine an Demenz erkrankte Person durchaus noch in der Lage sein kann, ein Testament wirksam zu errichten. Nicht jede Demenz führe automatisch zur sogenannten Testierunfähigkeit.
Laut Landgericht Frankenthal komme vielmehr darauf an, ob sich die betreffende Person trotz ihrer Erkrankung noch ein klares Urteil über die Tragweite ihrer Anordnungen bilden könne und in der Lage sei, frei von Einflüssen Dritter zu entscheiden. Die Kammer hat insoweit unterschieden zwischen leichtgradiger, mittelschwerer und schwerer
Sachverhalt
Geklagt hatte in einem Eilverfahren der Testamentsvollstrecker einer verstorbenen Frau, die keine pflichtteilsberechtigten Angehörigen hatte. Kurz vor ihrem Tod hatte die Neunzigjährige vor einem Notar ein
Grad der Demenz entscheidend
Das LG hat in ihrem Urteil festgestellt, dass es Sache des Testamentsvollstreckers ist, die Testierunfähigkeit der verstorbenen Frau zu beweisen. Dass ihm das im Hauptsacheverfahren gelingen kann, sahen die Richter als nicht überwiegend wahrscheinlich an. Bei den vorgelegten Unterlagen fehle es unter anderem an einer Einstufung des Grades der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2024
Quelle: Landgericht Frankenthal, ra-online (pm/ab)
- Notarielles Testament nichtig: Erblasserin mit fortgeschrittener Alzheimerdemenz ist als testierunfähig anzusehen
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.07.2017
[Aktenzeichen: 10 U 76/16]) - Nicht jede auch schwerwiegende geistige Erkrankung führt zur Testtierunfähigkeit
(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 31.10.2014
[Aktenzeichen: 34 Wx 293/14])
- Notarielles Testament nichtig: Erblasserin mit fortgeschrittener Alzheimerdemenz ist als testierunfähig anzusehen
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.07.2017
[Aktenzeichen: 10 U 76/16]) - Nicht jede auch schwerwiegende geistige Erkrankung führt zur Testtierunfähigkeit
(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 31.10.2014
[Aktenzeichen: 34 Wx 293/14])
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Dokument-Nr. 34324
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