Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 15.11.2018
- 15 S 112/17 -
Vom Vermieter veranlasstes Abstellen der Wasserversorgung berechtigt zur Mietminderung von 50 %
Einschränkung der Nutzbarkeit von Badezimmer und Küche
Lässt der Vermieter die Wasserversorgung einer Mietwohnung abstellen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 50 %. Denn durch die fehlende Wasserversorgung ist das Badezimmer gar nicht und die Küche nur eingeschränkt nutzbar. Dies hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall veranlasste der Vermieter einer Wohnung im September 2016 beim örtlichen Versorgungsträger, dass die
Recht zur Mietminderung aufgrund abgestellter Wasserversorgung
Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied zu Gunsten der Mieter. Sie haben ihre Miete um 50 % mindern dürfen. Ohne fließendes Wasser sei das Badezimmer gar nicht und die Küche nur eingeschränkt nutzbar. Dabei handele es sich um wesentliche Funktionsräume einer Wohnung. Das Vorhandensein einer intakten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2019
Quelle: Landgericht Frankfurt (Oder), ra-online (zt/WuM 2019, 35/rb)
- Amtsgericht Bernau, Urteil vom 27.06.2017
[Aktenzeichen: 10 C 10/16]
Jahrgang: 2019, Seite: 35 WuM 2019, 35
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27064
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27064
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.