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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.03.2018
- 2-13 S 184/16 -
Beschluss über Beauftragung von Mini-Jobbern anstatt Fremdfirma mit Winterdienst durch Wohnungseigentümer entspricht regelmäßig nicht ordnungsgemäßer Verwaltung
Wohnungseigentümer müssen jedenfalls über mit Mini-Jobs verbundenen Risiken und Pflichten informiert werden
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Beauftragung von Mini-Jobbern anstatt einer Fremdfirma mit der Durchführung des Winterdienstes, entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies gilt insbesondere, wenn die Wohnungseigentümer nicht ausreichend über die mit Mini-Jobs verbundenen Risiken und Pflichten informiert wurden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Juli 2015 trafen die
Amtsgericht gab Klage statt
Das Amtsgericht Kirchhain gab der Klage statt. Seiner Auffassung nach entspreche der
Landgericht bejaht ebenfalls Unzulässigkeit des Beschlusses
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der
Unzulässiger Beschluss über Beauftragung von Mini-Jobbern anstatt Fremdfirma
Es sei nach Ansicht des Landgerichts fraglich, ob die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten gewährleistet sei, wenn der
Notwendige Information der Wohnungseigentümer über Risiken und Pflichten
Zudem seien an jeden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2018
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Kirchhain, Urteil vom 03.11.2016
[Aktenzeichen: 7 C 326/15 (77)]
Jahrgang: 2018, Seite: 309 WuM 2018, 309
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Dokument-Nr. 26707
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