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Landgericht Itzehoe, Urteil vom 25.02.1997
- 1 S 397/96 -
100 % Mietminderung bei Fehlen einer vertraglich zugesicherten Einbauküche in Mietwohnung
Fehlen der Einbauküche stellt wesentlichen Mangel der Mietsache dar
Fehlt in einer Wohnung eine vertraglich zugesicherte Einbauküche, so kann die Miete um 100 % auf Null gemindert werden. Dies hat das Landgericht Itzehoe entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter eine Wohnung neu angemietet. Der Vermieter hatte vertraglich im Mietvertrag zugesichert, die Wohnung mit einer
Fehlen der zugesicherten Einbauküche ist ein wesentlicher Mangel
Das Landgericht Itzehoe wies die Klage des Vermieters ab. Es legte den "Rücktritt" als eine ordentliche Kündigung des Mieters aus. Demnach habe der Mietvertrag zunächst Bestand gehabt und der Mieter sei grundsätzlich zur Zahlung der Miete verpflichtet gewesen, führte das Gericht aus. Allerdings habe hier die Mietsache an einem wesentlichen Mangel gelitten - nämlich dem Fehlen der zugesicherten
Der Vermieter habe demnach keinen Anspruch auf Mietzinszahlung.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Itzehoe (vt/pt)
- Amtsgericht Meldorf, Urteil vom 09.09.1996
[Aktenzeichen: 34 C 2601/95]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1999, Seite: 41 WuM 1999, 41
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Dokument-Nr. 13270
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