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Landgericht Kempten, Urteil vom 25.11.1986
- 1 O 1982/86 -
Anspruch auf Schadensersatz wegen Lackschäden am geparkten Pkw durch bei Schneeräumung weggeschleuderten Splitts
Mithaftung von 25 % aufgrund Abstellens des Pkw neben der Fahrbahn
Wird der Lack eines geparkten Pkw durch bei einer Schneeräumung weggeschleuderten Splitts beschädigt, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Jedoch muss sich der Pkw-Besitzer aufgrund des Abstellens seines Fahrzeugs neben der Fahrbahn eine Mithaftung von 25 % anlasten lassen. Dies hat das Landgericht Kempten entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 1986 wurde der Lack eines an einer Fahrbahn abgestellten Pkw durch weggeschleuderten Splitt zerkratzt, als ein Schneeräumfahrzeug der Stadt während der
Anspruch auf Schadensersatz wegen Lackschäden
Das Landgericht Kempten entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf
Mithaftung von 25 % aufgrund Abstellens des Pkw an Fahrbahn
Nach Auffassung des Landgerichts sei zu berücksichtigen, dass die Stadt ein Interesse an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2018
Quelle: Landgericht Kempten, ra-online (zt/NJW-RR 1987, 1250/rb)
Jahrgang: 1987, Seite: 1250 NJW-RR 1987, 1250
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Dokument-Nr. 25790
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