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Landgericht Koblenz, Beschluss vom 19.12.2012
- 2090 Js 29.752/10 - 12 KLs - -
Nur an Staatsanwaltschaft verschenkte Schokoladennikoläuse begründen Misstrauen an Unparteilichkeit des Schöffen
Angeklagter kann Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen
Verschenkt ein Schöffe am Nikolaustag zwei Schokoladennikoläuse nur an die Staatsanwaltschaft, so begründet dies ein Misstrauen an die Unparteilichkeit des Schöffen. Ein Angeklagter kann daher den Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legte ein
Misstrauen an Unparteilichkeit des Schöffen bestand
Das Landgericht Koblenz führte zunächst aus, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2014
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
- Richter bei salopper Redensart "Schwanz einziehen" nicht befangen
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.03.2012
[Aktenzeichen: 14 W 2/12]) - OLG Hamm: Keine Besorgnis der Befangenheit bei "Duzen" aufgrund gemeinsamer Herkunft
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.05.2012
[Aktenzeichen: I-1 W 20/12])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 19285
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