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Landgericht München I, Urteil vom 06.07.2015
- 1 S 22070/14 WEG -
Formlose Zustimmung eines Wohnungseigentümers begründet kein Recht zur baulichen Veränderung
Wohnungseigentümer muss mangels beschlossener Genehmigung Gartenhaus entfernen
Errichtet ein Wohnungseigentümer in dem von einem Sondernutzungsrecht umfassten Garten ein Gartenhaus, ohne die erforderliche Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft, muss er dieses wieder entfernen. Eine von einem anderen Wohnungseigentümer erklärte formlose Zustimmung zur baulichen Veränderung ist dabei unerheblich. Die Genehmigung muss vielmehr im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft erteilt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgericht München I hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stand den Eigentümern einer Erdgeschosswohnung ein Sondernutzungsrecht an dem Garten zu. Sie errichteten in diesem ein
Amtsgericht gab Klage statt
Das Amtsgericht München gab der Klage statt und verurteilte daher die Beklagten zur
Landgericht bejaht Anspruch auf Beseitigung des Gartenhauses
Das Landgericht München I bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Den Klägern habe zunächst ein Anspruch auf
Formlose Zustimmung eines Wohnungseigentümers begründet kein Recht zur baulichen Veränderung
Die
Kein Ausschluss des Beseitigungsanspruchs aufgrund rechtsmissbräuchlichen Verhaltens
Die Kläger seien mit ihrem Beseitigungsanspruch nicht wegen eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens ausgeschlossen, so das Landgericht, weil sie angeblich ihre
Anspruch auf Entfernung der mobilen Holzterrasse
Nach Auffassung des Landgerichts stehe den Klägern auch der Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2017
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)
- Wohneigentumsrecht: Im Gemeinschaftsgarten errichtete Gabionenwand (Steinmauer) stellt bauliche Veränderung dar und bedarf daher der Zustimmung der Wohnungseigentümer
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2013
[Aktenzeichen: 2-13 S 82/12]) - Wohneigentumsrecht: Anspruch auf Unterlassung des Aufstellens eines in einem Garten stehenden mobilen Schwimmbeckens
(Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.06.2007
[Aktenzeichen: 24 W 5/07])
Jahrgang: 2015, Seite: 1412 MDR 2015, 1412 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 22 NJW-RR 2016, 22 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2016, Seite: 209 NZM 2016, 209 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2015, Seite: 752 WuM 2015, 752 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2016, Seite: 61 ZMR 2016, 61 | Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE)
Jahrgang: 2016, Seite: 95 ZWE 2016, 95
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Dokument-Nr. 23919
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