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Landgericht München I, Urteil vom 04.10.2021
- 42 O 13841/19 -
Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig
Höhe der Erstattungen noch zu klären
Das LG München I hat der Klage eines Autors gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort e.V. überwiegend stattgegeben, mit welcher der Kläger gegen Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber sowie Zuwendungen an den Förderungsfonds Wissenschaft der VG Wort in den Jahren 2016 bis September 2019 vorgeht. Die Ausschüttungen und Zuwendungen erfolgten zur Überzeugung der Kammer rechtswidrig.
Der Kläger als Autor und Urheber hat gegenüber der Beklagten hinsichtlich seiner Werke Ansprüche auf Ausschüttungen, da die Beklagte für ihn die ihm gesetzlich zustehenden Vergütungsansprüche aus der Bibliothekstantieme und der Geräte- und Speichermedienvergütung wahrnimmt. Diese Ausschüttungen hat die Beklagte zu Unrecht gemindert, indem sie unberechtigt Ausschüttungen an
Ausschüttungen an Herausgeber willkürlich und unwirksam
Im Hinblick auf die Ausschüttungen an
Satzungsänderung ändert nichts an Unwirksamkeit
In Bezug auf die Ausschüttungen nach der
Auch Ausschüttung an Förderungsfonds Wirtschaft unwirksam
Die Ausschüttungen an den Förderungsfonds Wissenschaft der VG Wort waren ebenfalls
LG bejaht Auskunftsanspruch über Höhe der Minderung der Ausschüttungen
Das LG bejahte zudem einen
Entscheidung über Höhe der Rückzahlungen offen
In welcher Höhe der Kläger aufgrund der rechtswidrigen Ausschüttungen und Zuwendungen Rückzahlungen von der Beklagten erhält, bleibt einer Entscheidung nach Auskunftserteilung vorbehalten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2021
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30894
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