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Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 26.02.1998
- 1 T 1/98 -
Elternunterhalt: Mögliche Unterhaltsansprüche rechtfertigen Einsichtsrecht in Grundbuch
Einsichtsrecht setzt berechtigtes Interesse voraus
Ein Recht zur Einsicht ins Grundbuch besteht, wenn ein berechtigtes Interesse daran dargelegt wird (§ 12 GBO). Ein solches liegt vor, wenn es zum Verkauf von Immobilien kommt und mögliche Unterhaltsansprüche bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Tochter einer 90jährigen im Pflegeheim wohnenden
Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht lag vor
Das Landgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Tochter. Ihr habe ein berechtigtes Interesse an der
Prüfung der Wirksamkeit der Kaufverträge
Wegen des hohen Alters der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2013
Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (zt/Rpfelger 1998, 339/rb)
- Kein Grundbucheinsichtsrecht durch Rechtsanwalt wegen rückständigen Honorars
(Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 03.04.2013
[Aktenzeichen: 4 W 31/13]) - Kein Grundbucheinsichtsrecht wegen möglicher Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche zu Lebzeiten des Erblassers
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25.03.1998
[Aktenzeichen: 2 Z BR 171/97])
Jahrgang: 1998, Seite: 339 Rpfleger 1998, 339
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Dokument-Nr. 16942
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