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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 13.05.1987
- 13 S 347/86 -
Mietminderung bei unzumutbar aufgerauhter Badewanne
Ca. 3 % Minderung sind angemessen
Wenn die Badewanne ungewöhnlich rauh und zur vertragsgemäßen Nutzung nicht geeignet ist, kann die Miete um ca. 3 % gemindert werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stritten Mieter und Vermieter wegen einer
Herkunft des Mangels unklar
Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Mangel auf einer schlechten Qualität der
25,- DM Minderung
Das Gericht erachtete für den Mangel eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Stuttgart (vt/pt)
- Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 23.08.2011
[Aktenzeichen: 22 C 2637/85]
Jahrgang: 1988, Seite: 108 WuM 1988, 108
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Dokument-Nr. 11413
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