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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 13.04.2022
- 2 O 263/21 -
Maklerprovision: Einstufung einer Immobilie als Einfamilienhaus bestimmt sich auf Grundlage der bisherigen Bebauung und Nutzung
Beabsichtigte künftige Nutzung durch Käufer ist unerheblich
Die Einstufung einer Immobilie als Einfamilienhaus im Rahmen des § 656 c Abs. 1 BGB bestimmt sich auf Grundlage der bisherigen Bebauung und Nutzung. Wie der Käufer die Immobilie künftig nutzen will, spielt keine Rolle. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2021 kam es in Baden-Württemberg unter Zuhilfenahme einer Maklerin zu einem Verkauf eines mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks. Die Maklerin machte daraufhin gegenüber den Käufern den vereinbarten
Anspruch auf Maklerlohn
Das Landgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß § 652 Abs. 1 BGB der Anspruch auf den
Vorliegen eines Zweifamilienhauses
Bei der Bestimmung, ob ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2024
Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (zt/WuM 2024, 42/rb)
Jahrgang: 2024, Seite: 42 WuM 2024, 42
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Dokument-Nr. 33745
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