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Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 04.07.1977
- 1 S 426/76 -
Erhebliche Beeinträchtigung der Heizmöglichkeit berechtigt zu einer Mietminderung
Minderungsquote von 100 % gerechtfertigt
Sind in einer Wohnung Teile der Räume gar nicht bzw. nur eingeschränkt beheizbar, sind Löcher in einer Zimmerdecke und ist die Gartentreppe unbenutzbar, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 100 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter einer Wohnung minderte wegen der oben genannten Mängel seine
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Wiesbaden entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2013
Quelle: Landgericht Wiesbaden, ra-online (zt/WuM 1980, 17/rb)
- Keine Heizung im Winter: 100 % Mietminderung
(Landgericht Berlin, Urteil vom 20.10.1992
[Aktenzeichen: 65 S 70/92]) - 75 % Mietminderung wegen totalem Heizungsausfall während der Heizperiode
(Landgericht Berlin, Urteil vom 10.01.1992
[Aktenzeichen: 64 S 291/91]) - Vollständiger Heizungsausfall berechtigt zur Mietminderung
(Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 05.10.1984
[Aktenzeichen: 12 C 409/84])
Jahrgang: 1980, Seite: 17 WuM 1980, 17
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Dokument-Nr. 14856
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