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Landgericht München, Urteil vom 11.03.2022
- 19 O 16989/20 -
Auffahrunfall: Klage gegen Jérôme Boateng vor dem Landgericht München überwiegend erfolglos
Bei HWS-Distorsionsbeschwerden ist ein unverzüglicher Arztbesuch zu erwarten
Die Klage eines Schönheitschirurgen gegen den Fußballspieler Jérôme Boateng vor der 19. Zivilkammer des Landgerichts München I wegen eines Auffahrunfalls blieb ganz überwiegend erfolglos.
Bei einem Streitwert von rund 50.000 EUR hat das Gericht dem Kläger lediglich etwa 4.500 EUR für die Reparatur seines Pkws sowie ein Ersatzfahrzeug und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zugesprochen. Verdienstausfall und
Verantwortlichkeit des auffahrenden Beklagten nach Grundsätzen des Anscheinsbeweises
Der Kläger hatte am 16.06.2020 auf der Grünwalder Straße in München einen Spurwechsel mit seinem Maserati durchgeführt. Der Beklagte war im weiteren Verlauf mit seinem Mercedes aufgefahren. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der
Mutmaßlich unfallbedingte Gesundheitsschäden nicht beweissicher feststellbar
Dem Kläger stehe gegen den Beklagten jedoch weder ein Schmerzensgeldanspruch noch ein Anspruch auf Ersatz von Erwerbsschaden/entgangenem Gewinn zu, da der Kläger den Eintritt unfallbedingter Verletzungen nicht habe beweisen können. Eine
Unverzüglicher Arztbesuch zu fordern gewesen
Zum anderen habe sich der Kläger nach eigener Einlassung erst ca. ein Monat nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2022
Quelle: Landgericht München, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31558
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