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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.06.2017
- 1 ME 64/17 und 1 ME 66/17 -
Nachbarn werden durch Pferdezucht keiner unzumutbaren Geruchsbelästigung ausgesetzt
Geruchsbelästigung durch Pferde nicht höher als durch Rinder und deutlich niedriger als durch Schweine
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat der Beschwerde eines Pferdezüchters gegen das Verbot zur Erweiterung seiner Pferdezucht stattgegeben und entschieden, dass eine Geruchsbelästigung durch Pferde nicht höher ist, als die Belästigung durch Rinder und deutlich niedriger ist als die Geruchsbelästigung durch Schweine.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Verwaltungsgericht Hannover hatte auf die Eilanträge von
Nachbarrechte durch Baugenehmigung nicht verletzt
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht kam in seiner Entscheidung zu einem anderen Ergebnis. Ein Nachbareilantrag kann erst Erfolg haben, wenn Überwiegendes für die Annahme spricht, die Baugenehmigung verletze Nachbarrechte. Das ist hier nicht der Fall. Der nach der GIRL maßgebliche Wert von 15 % der Jahresstunden ist hier aus drei Gründen zugunsten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2017
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Geruchs- und Lärm-Immissionen der städtischen Gärtnerei für Nachbarn zumutbar
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 08.12.2016
[Aktenzeichen: 3 K 104/16.NW]) - Anwohner müssen Geruchs- und Geräuschimmissionen des Veterinärmedizinischen Instituts der FU Berlin dulden
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.06.2014
[Aktenzeichen: VG 10 K 147.13])
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Dokument-Nr. 24404
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