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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 03.12.2018
- 4 StS 1/18 -
22-jährige Zwillinge palästinensischer Herkunft wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für den IS zu Haftstrafen verurteilt
Staatsschutzverfahren wegen Unterstützung des "Islamischen Staats"
Das Oberlandesgericht Celle hat zwei Angeklagte wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland - den sogenannten Islamischen Staat (IS) - zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Wegen der Höhe der Freiheitsstrafe kam eine Strafaussetzung zur Bewährung, die nach dem Gesetz nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren erfolgen kann, ungeachtet der Frage, ob die Voraussetzungen dafür bei den Angeklagten vorlägen, von vornherein nicht in Betracht.
Für das Werben um Mitglieder einer terroristischen Vereinigung im Ausland sieht das Gesetz eine
Angeklagte werben Mitglieder oder Unterstützer für IS
Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Celle haben die Angeklagten, zwischen Juni und Dezember 2017 zahlreiche Bildcollagen, Videos und Beiträge über verschiedene Messaging-Dienste im Internet (Telegram) veröffentlicht, um dadurch Mitglieder oder
Angeklagte künden vermeintlich bevorstehende Anschläge an
Die von den Angeklagten selbst erstellten Collagen, in die teilweise die IS-Flagge eingebunden war, zeigten u. a. schwarz vermummte, bewaffnete und scheinbar angriffsbereite Personen vor weihnachtlich beleuchteten Kulissen oder touristischen Sehenswürdigkeiten und Fußballstadien beispielsweise in London, Paris oder Berlin und schienen durch - teilweise in verschiedenen Sprachen verfasste - Überschriften ("Bald auf Deinen Festen", "Christmas Hell", "Unsere einsamen Wölfe in eurem Land werden eure Ruhestätten erschüttern" vermeintlich bevorstehende Anschläge wie denjenigen auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz vom 19. Dezember 2016 anzukündigen. Nach der Überzeugung des Oberlandesgerichts wollten die Angeklagten dadurch auch zur Nachahmung von Anschlägen nach dem bekannten Muster ermuntern.
Angeklagte bekennen sich in Beiträgen und Inhalten ihrer Telegram-Kanäle zum IS
Die Angeklagten hatten die ihnen vorgeworfenen Taten teilweise eingeräumt und beispielsweise durch Herausgabe der Zugangscodes zu ihren Mobiltelefonen und den genutzten Messaging-Diensten die Ermittlungen erleichtert, zu ihrer Motivation jedoch erklärt, dass sie den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2018
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
- Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat"
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2016
[Aktenzeichen: III - 5 StS 2/15]) - Verurteilung wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Ahrar al-Sham"
(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 06.10.2016
[Aktenzeichen: 3 - 2 StE 8/15])
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Dokument-Nr. 26766
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