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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 10.04.2017
- 6 W 36/17 -
Testamentarische Auflage zur Gründung einer Stiftung erfordert Angabe des Zwecks der Stiftung durch Erblasser
Fehlende Bestimmung des Stiftungszwecks macht Erbeinsetzung unter der Auflage unwirksam
Setzt der Erblasser eine Person mittels Testaments und unter der Auflage, den Nachlass in eine zu gründende Stiftung einzubringen, als Erben ein, so muss der Zweck der Stiftung durch den Erblasser bestimmt werden. Andernfalls ist die Auflage und somit die Erbeinsetzung unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Erblasserin im Juni 2013 ein
Unwirksame Erbeinsetzung aufgrund unwirksamer Auflage
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Antragsteller sei nicht Alleinerbe der Erblasserin geworden. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2018
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Cuxhaven, Beschluss vom 16.11.2016
[Aktenzeichen: 4 VI 393/14]
Jahrgang: 2017, Seite: 709 MDR 2017, 709 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2017, Seite: 360 NJW-Spezial 2017, 360
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Dokument-Nr. 26297
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