Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.05.2014
- 11 U 88/13 -
Zusammenstoß eines Rollstuhls mit Fußgänger: Bei eingehaltener Schrittgeschwindigkeit ist Rollstuhlfahrer nicht für Sturz des Fußgängers haftbar zu machen
Pflicht zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit gemäß § 24 Abs. 2 StVO
In einer Fußgängerzone muss ein elektrisch betriebener Rollstuhl (Krankenfahrstuhl) gemäß § 24 Abs. 2 StVO Schrittgeschwindigkeit einhalten. Kommt es trotz Einhaltung dieser Geschwindigkeit aufgrund eines Zusammenstoßes zu einem Sturz eines Fußgängers, so haftet dafür der Rollstuhlfahrer nicht. Dies gilt jedenfalls insoweit, dass ihm kein anderer Verstoß zur Last gelegt werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer
Kein Anspruch auf Schadenersatz
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. folgte der Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Fußgängers zurück. Diesem habe kein Schadenersatzanspruch aus § 823 BGB zugestanden.
Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit
Die Beweisaufnahme habe gezeigt, so das Oberlandesgericht, dass der Rollstuhlfahrer weder mit überhöhter noch mit unangepasster Geschwindigkeit durch die
Werbung
In einer Fußgängerzone muss ein elektrisch betriebener Rollstuhl (Krankenfahrstuhl) gemäß § 24 Abs. 2 StVO Schrittgeschwindigkeit einhalten. Kommt es trotz Einhaltung dieser Geschwindigkeit aufgrund eines Zusammenstoßes zu einem Sturz eines Fußgängers, so haftet dafür der Rollstuhlfahrer nicht. Dies gilt jedenfalls insoweit, dass ihm kein anderer Verstoß zur Last gelegt werden kann (rao).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2014
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.07.2013
[Aktenzeichen: 2-4 O 107/13]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19298
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19298
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.