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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.03.1971
- 3 U 142/70 -
Mangelnde Warmwasser- und Wärmeversorgung berechtigt zur Mietminderung
Vermieter kann einbehaltene Miete nicht verlangen
Wird eine Mietwohnung nicht ausreichend mit Warmwasser und Wärme versorgt, so darf der Mieter seine Miete mindern. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der beklagte
Mietminderung war gerechtfertigt
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Beklagten. Ihm habe ein Recht auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/ZMR 1974, 42/rb)
Jahrgang: 1974, Seite: 42 ZMR 1974, 42
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Dokument-Nr. 13024
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