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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.07.2013
- 1 RBs 98/13 -
Umfahren einer roten Ampel über ein Tankstellengelände stellt keinen Rotlichtverstoß dar
Rotlicht verbietet kein Abbiegen vor der Ampelanlage zu einem nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich
Wer eine rote Ampel über einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich – hier ein Tankstellengelände – umfährt, begeht keinen Rotlichtverstoß. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung eines Urteils des Amtsgerichts Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall wurde einem 52jährigen Zahnarzt aus Dortmund ein am 20. September 2012 in Dortmund begangener
OLG verneint Vorliegen eines Rotlichtverstoßes
Das Oberlandesgericht Hamm hat den Betroffenen freigesprochen. Das
Umfahren einer roten Ampel über einen Gehweg, Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder Busspur stellt Rotlichtverstoß dar
Das Oberlandesgericht Hamm hat den von ihm zu beurteilenden Fall von den Fällen abgegrenzt, in denen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 319 NStZ-RR 2013, 319 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2013, Seite: 512 NZV 2013, 512
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Dokument-Nr. 16638
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