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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.02.2013
- 10 U 109/12 -
Einheitlicher Pachtvertrag bleibt auch nach Teilung eines verpachteten Grundstücks bestehen
Einzelne Erwerber als gemeinsam berechtigte Verpächter in Pachtvertrag ein
Wird ein bereits verpachtetes Grundstück geteilt und an unterschiedliche Erwerber veräußert, bleibt der Pachtvertrag als einheitliches Vertragsverhältnis bestehen. In dieses treten die Erwerber als gemeinsam berechtigte Verpächter ein. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte im Jahre 1997 eine Hofeigentümerin aus Selm dem beklagten
Beklagter Landwirt bestreitet Wirksamkeit der Kündigung und lehnt Rückgabe der Pachtflächen ab
In der Folgezeit wurde das Pachtverhältnis mehrfach gekündigt, u.a. durch Schreiben eines Erwerbers vom 12. Oktober 2011. Dieser
Kläger waren berechtigt Herausgabeanspruch für Pachtflächen geltend zu machen
Die Herausgabeklage war vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolgreich. Das Gericht stellte fest, dass alle Kläger berechtigt seien, den in Frage stehenden
Landwirt kann sich nicht auf fehlenden schriftlichen Nachweis der Ermächtigung berufen
Auf einen fehlenden schriftlichen Nachweis der Ermächtigung könne sich der Beklagte nicht berufen, weil er die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 15676
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