Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.09.2016
- 9 U 75/15 -
Schadensersatzanspruch der Sozialversicherungsträger bei Arbeitsunfall wegen groben Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschriften
Warnung vor Gefahrenquellen ersetzt nicht Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften
Erleidet ein Versicherter wegen eines groben Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschiften einen Arbeitsunfall, so steht den Sozialversicherungsträgern gemäß § 110 Abs. 1 SGB VII ein Schadensersatzanspruch zu. Die Warnung vor Gefahrenquellen ersetzt nicht die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein
Anspruch auf Schadensersatz der Sozialversicherungsträgerin
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Diese haften der Klägerin gemäß § 110 Abs. 1 SGB VII auf Erstattung der unfallbedingten Aufwendungen. Die Beklagten haben den Arbeitsunfall grob fahrlässig verursacht.
Grob fahrlässige Unfallverursachung wegen groben Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschriften
Es liege nach Ansicht des Oberlandesgerichts ein grober Verstoß gegen
Kein Nachweis eines Mitverschuldens
Ein Mitverschulden des Leiharbeitnehmers haben weder die Beklagten nachweisen können noch sei ein solches ersichtlich, so das Oberlandesgericht.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bielefeld, Urteil vom 13.03.2015
[Aktenzeichen: 1 O 82/13]
- Schwere Verletzungen nach Sturz vom Dach: Arbeitgeber haftet gegenüber der Berufsgenossenschaft für unfallbedingte Aufwendungen
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.10.2014
[Aktenzeichen: 14 U 34/14]) - Verantwortlicher Vorgesetzter haftet für Absturz wegen fehlender Sicherung bei Dacharbeiten
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22.05.2014
[Aktenzeichen: 2 U 574/12])
Jahrgang: 2017, Seite: 345 NJW-RR 2017, 345
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26913
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26913
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.