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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 11.05.2012
- 10 U 44/11 -
Winterdienst: Geringere Anforderungen an die Streubreite bei einem privaten Zugangsweg
Durchgangsbreite für einen Fußgänger genügt
Der Zugangsweg zu einer Wohnung auf einem Privatgrundstück ist in einer Durchgangsbreite zu streuen, die für die Begehung durch eine Person ausreicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger begehrte von der Beklagten Schmerzensgeld wegen eines Glatteisunfalls. Er kam auf dem privaten Zugangsweg zum Haus der Beklagten zu Fall. Der Weg war nicht komplett gestreut. Dies war dem Kläger auch bekannt. Das Landgericht Magdeburg wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.
Schadenersatzanspruch wegen Glatteisunfall bestand nicht
Das Oberlandesgericht Naumburg entschied gegen den Kläger. Ihm habe kein Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB zugestanden. Eine Verletzung der
Ausschluss des Anspruchs wegen Mitverschuldens des Klägers
Darüber hinaus habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts ein
Kläger muss mangelnde Bestreuung und Sturz beweisen
Der Kläger müsse als Geschädigter beweisen, dass ein Glättezustand im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen bestanden habe und er innerhalb der zeitlichen Grenzen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Magdeburg, Urteil vom 27.10.2011
[Aktenzeichen: 5 O 926/11]
- Winterdienst: Einzelne Glättestellen begründen keine Streupflicht
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.06.2012
[Aktenzeichen: VI ZR 138/11]) - Bei deutlich erkennbarer ungesicherter Glatteisfläche ist Fußgänger bei Unfall überwiegendes Mitverschulden zuzurechnen
(Landgericht Trier, Urteil vom 13.11.2003
[Aktenzeichen: 3 S 100/03])
Jahrgang: 2012, Seite: 466 IMR 2012, 466 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 34 MDR 2013, 34 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2013, Seite: 66 VersR 2013, 66
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Dokument-Nr. 14826
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