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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.04.1999
- 13 U 1/99 -
Bei wiederholten Unfällen an gekennzeichneten Bahnübergängen ist Bahn zur Ergreifung weiterer Sicherungsmaßnahmen verpflichtet
OLG Oldenburg zur Verkehrssicherungspflicht an Bahnübergängen
Ereignen sich an einem unbeschrankten Bahnübergang wiederholt Unfälle, kann die Bahn trotz vorhandenem Andreaskreuz, Hinweisschild sowie Blink- und akustischer Signalanlage verpflichtet sein, weitere Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr ein Lkw im Jahr 1995 auf einer Straße in Cloppenburg, die die eingleisige
Lkw stoßt beim Überqueren der Gleise mit herannahendem Zug zusammen
Als der Lkw sich dem
Lkw-Fahrer verklagt Deutschen Bahn AG auf Schadensersatz – Landgericht sieht schwerwiegendes Mitverschulden des Lkw-Fahrers
Der Lkw-Fahrer verklagte die
Beweis des ersten Anscheins spricht gegen umsichtiges Verhalten des Lkw-Fahrers
Das Oberlandesgericht hat das landgerichtliche Urteil geändert. Es glaubte ebenso wie das Landgericht der Behauptung des Lkw-Fahrers, dass dieser äußerst vorsichtig an den Übergang herangefahren sei, nicht. Ein Kraftfahrzeugführer müsse stets mit Bahnverkehr rechnen, wenn er sich vor unbeschrankten Bahnübergängen befinde und sei zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet. Er habe dabei so zu fahren, dass er auf kürzester Entfernung anhalten könne, jedenfalls solange wie die Sicherungen des Übergangs nicht auszumachen sei. Der Fahrer müsse notfalls mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder vor dem Übergang anhalten und sich vergewissern, dass sich keine Schienenbahn nähere. Der Beweis des ersten Anscheins spräche jedoch dafür, dass der Kläger sich nicht so verhalten habe.
Deutsche Bahn AG ist verpflichtet Bahnübergänge den Erfordernissen des Verkehrs anzupassen und ausreichend zu sichern
Anders als das Landgericht ist das Oberlandesgericht jedoch der Auffassung, dass die DB ein Mitverschulden trifft, weil der Übergang nicht ausreichend gesichert gewesen sei. In der Berufungsinstanz ist unstreitig geworden, dass es an diesem
Deutsche Bahn AG haftet zu einem Drittel
Die Abwägung der Haftungsanteile führt dazu, dass das Oberlandesgericht eine Haftung der Bahn von 1/3 für angemessen hält. Zur weiteren Verhandlung über die Höhe der sich danach ergebenden Ansprüche des LKW-Fahrers hat es die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
§ 19 StVO:
I. Schienenfahrzeuge haben Vorrang auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz ... . Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.
II. Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz ... zu warten, wenn 1. sich ein Schienenfahrzeug nähert, 2. ein rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2011
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Bahnbetreiber haftet für ungesicherten Bahnübergang
(Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.2007
[Aktenzeichen: 1 U 108/06]) - Anwohner hat keinen Anspruch auf Anbringung von Halbschranken bei einem Bahnübergang
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26.10.2006
[Aktenzeichen: 7 KS 251/03])
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Dokument-Nr. 10847
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