Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 17.05.2015
- 3 U 78/16 -
Raumtemperatur eines Bekleidungsgeschäfts über 26 °C und unter 20 °C stellt Mietmangel dar
Recht zur Mietminderung von 25 % der Nettomiete
Herrschen in einem Bekleidungsgeschäft Temperaturen von über 26 °C oder unter 20 °C so stellt dies grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar. In diesem Fall besteht gemäß § 536 Abs. 1 BGB ein Recht zur Mietminderung in Höhe von 25 %. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin von Gewerberäumen seit Juni 2012 die Mietzahlungen. Die Mieterin betrieb in den Räumen ein
Recht zur Mietminderung von 25 %
Das Oberlandesgericht Rostock entschied zu Gunsten der Mieterin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Ein Anspruch auf Zahlung der rückständigen Miete bestehe nicht, da die Mieterin gemäß § 536 Abs. 1 BGB die Miete um 25 % habe mindern dürfen.
Temperaturen von über 26 °C und unter 20 °C begründen Mietmangel
Für den Betrieb eines Modegeschäfts dürfe die Innentemperatur in der Regel nicht 26 °C überschreiten bzw. 20 °C unterschreiten, so das Oberlandesgericht. Ausnahmen können bei besonders hohen oder niedrigen Außentemperaturen bestehen. Es sei zu beachten, dass in einem
Vorliegen eines fortdauernden Mietmangels
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts liege ein fortdauernder
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2018
Quelle: Oberlandesgericht Rostock, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Rostock, Urteil vom 16.06.2016
[Aktenzeichen: 10 O 337/14 (1)]
- Überhöhte Raumtemperatur als Mietmangel: Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.02.2007
[Aktenzeichen: 30 U 131/06]) - Sommerhitze: Gewerberaum-Mietvertrag kann bei Innentemperaturen von über 35 Grad Celsius gekündigt werden
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1998
[Aktenzeichen: 24 U 194/96])
Jahrgang: 2018, Seite: 876 GE 2018, 876 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 924 MDR 2018, 924 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2018, Seite: 200 MietRB 2018, 200 | Zeitschrift: Neue Justiz (NJ)
Jahrgang: 2018, Seite: 285 NJ 2018, 285 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2018, Seite: 749 ZMR 2018, 749
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26214
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26214
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.