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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 01.10.2024
- 7 O 204/24 -
Schiedsvertrag hindert staatlichen Eilrechtsschutz nicht
Antrag auf Eilrechtsschutz vor staatlichen Gerichten trotz eines laufenden Schiedsverfahrens - dank konkurrierender Zuständigkeit – zulässig
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass trotz eines laufenden Schiedsverfahrens eine Entscheidung im Wege des Eilrechtsschutzschutzes durch die staatlichen Gerichte zulässig ist.
Ein indonesisches Unternehmen stritt mit der Vermieterin von Maschinen um vertragliche Ansprüche wegen Überlassung von Maschinen und Belieferung mit Produktionsmaterial. Konkret ging es um Maschinen, mit denen (Vor-)Komponenten für Schuhproduzenten hergestellt werden können. Das Unternehmen beanspruchte während des laufenden Mietverhältnisses für sich eine Kaufoption für die Maschinen, was zum Streit geführt hatte. Im Januar 2024 kündigte die Vermieterin das seit mehr als zehn Jahren bestehende Mietverhältnis zum 21. Juli 2024. Überdies forderte sie die Rückführung der Maschinen, die Herausgabe des Know-hows sowie die Unterlassung der weiteren Nutzung. Seit 18. September 2023 führen die beiden Vertragspartner aufgrund einer gesondert zwischen ihnen abgeschlossenen Vereinbarung ein außergerichtliches
Keine notwendige Dringlichkeit
Das OLG hat auf die Berufung des Unternehmens die Entscheidung des LG rechtskräftig bestätigt. Bereits nach dem eigenen Verhalten bzw. Vortrag des Unternehmens fehle es an der notwendigen Dringlichkeit für die Gewährung von Eilrechtsschutz. Das Unternehmen habe nach der Kündigung mit der Antragsstellung beim LG fast fünf Monate gewartet. Zudem habe es sich selbst darauf berufen, dass vor dem Erlass einer Entscheidung im Wege des Eilrechtsschutzes das Ergebnis des Schiedsverfahrens abzuwarten sei.
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2024
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34450
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