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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.10.2011
- OVG 1 B 4.10, OVG 1 B 5.10, OVG 1 B 6.10 -
OVG Berlin-Brandenburg: Einrichtung der Umweltzone in Berlin rechtmäßig
Anhaltspunkte für eine zwischenzeitlich nicht mehr erforderliche Umweltzone nicht ersichtlich
Auf der Grundlage der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin eingeholten Gutachten ist davon auszugehen, dass die Umweltzone ein geeignetes Mittel ist, die Einhaltung der auf europarechtlicher Grundlage festgesetzten Luftschadstoffgrenzwerte zu fördern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor, mit der die Berufung dreier Kläger gegen das Verbot, die Umweltzone Berlin zu befahren, zurückgewiesen wurde.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls sind Besitzer älterer nicht schadstoffarmer Kraftfahrzeuge. Mit ihrer Klage rügten sie vor allem die Verhältnismäßigkeit der
Umweltzone ist als geeignetes Mittel für Einhaltung festgesetzter Luftschadstoffgrenzwerte anzusehen
Dieser Auffassung folgte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unter Hinweis auf den vom Senat von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- OVG Nordrhein-Westfalen: 2008 eingerichtete Kölner Umweltzone ist rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.01.2011
[Aktenzeichen: 8 A 2751/09]) - VG Hannover: Eilanträge gegen Änderung der Umweltzone erfolgreich
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 16.02.2010
[Aktenzeichen: 4 B 533/10]) - VG Berlin: Umweltzone in Berlin rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.12.2009
[Aktenzeichen: VG 11 A 295.08 bis VG 11 A 303.08 sowie VG 11 A 315.08 und VG 11 A 560.08])
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Dokument-Nr. 12438
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