Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.12.2000
- 11 A 2870/97 -
Parken eines Fahrzeugs mit Verkaufsschild am Straßenrand zulässig
Fahrzeug darf nicht wegen unerlaubter Sondernutzung öffentlichen Parkraums abgeschleppt werden
Das Abstellen eines zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeugs auf einer zum Parken zugelassenen öffentlichen Straßenfläche ist in aller Regel ein straßenverkehrsrechtlich zulässiges Parken und damit eine Benutzung der Straße im Rahmen des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs, selbst wenn das Fahrzeug mit einem Verkaufsangebot versehen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Autohalter aus Mülheim, der sein
Klage des Autobesitzers erfolgreich
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hatte der Kläger beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage erhoben und dort obsiegt. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Oberbürgermeisters der Stadt Essen hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen.
Parken des Fahrzeugs gilt nur dann als unzulässig, wenn es zu einem anderen Zweck als den der späteren Inbetriebnahme aufgestellt ist
Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass im Rechtssinne parke, wer sein Fahrzeug verlasse oder länger als 3 Minuten halte. Voraussetzung sei ferner, dass es sich um ein zum Straßenverkehr zugelassenes und betriebsbereites
Abstellen des Fahrzeugs mit Verkaufsschild an einem einzigen Standort, ohne es über längere Zeit in Betrieb zu nehmen, kann Sondernutzung begründen
Eine andere Beurteilung - kein
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 2000 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12722
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12722
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.