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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2022
- 2 B 192/22 -
Keine Klagebefugnis gegen Baugenehmigung bei fernliegender Beeinträchtigung des Nachbarn
Nachbargrundstück liegt 50 m vom Vorhabengrundstück entfernt
Soll ein 12 m hohes Wohngebäude errichtet werden, so ist ein 50 m vom Vorhabengrundstück entfernter Nachbar nicht in seinen Rechten verletzt. Es fehlt insofern an der Klagebefugnis. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf ein Grundstück in Nordrhein-Westfalen sollte ein max. 12 m hohes Wohngebäude errichtet werden. Ein
Fehlen der Antrags- bzw. Klagebefugnis
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Es sei angesichts der Entfernung zwischen dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Minden, Beschluss
[Aktenzeichen: 9 L 694/21]
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Dokument-Nr. 31667
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