Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.2016
- 8 A 2691/15, 8 A 442/16 und 8 A 455/16 -
Betreiber von Tiermastbetrieben sind nicht zur Nachrüstung von Güllebehältern verpflichtet
Vorgaben der TA Luft sind im Regelfall verbindlich
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Betreiber von Tiermastbetrieben aufgrund des sogenannten Tierhaltungserlasses nicht verpflichtet sind, ihre Güllebehälter mit effektiveren Abdeckungen nachzurüsten, um Ammoniak- und Geruchsemissionen noch weiter zu mindern.
Nach der bundesweit geltenden Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft aus dem Jahr 2002 (TA Luft) soll die Lagerung von Flüssigmist in geschlossenen Behältern erfolgen. Alternativ können gleichwertige Maßnahmen zur Emissionsminderung angewandt werden, die einen Minderungsgrad von mindestens 80 % der Emissionen an geruchsintensiven Stoffen und an Ammoniak erreicht. Demgegenüber hatten im zugrunde liegenden Streitfall die beklagten Kreise die Kläger verpflichtet, ihre
Abweichungen von den Vorgaben der TA Luft nur in Ausnahmen zu lässig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen führte in seiner Entscheidung aus, dass die Vorgaben der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil
[Aktenzeichen: 8 K 1418/14] - Verwaltungsgericht Münster, Urteil
[Aktenzeichen: 10 K 1475/14 und 10 K 2049/14]
- Baugenehmigung für Schweinestall trotz Überschreitung der Grenzwerte für Geruchsimmissionen rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 31.10.2012
[Aktenzeichen: 4 B 5501/12]) - Schweinemastbetrieb stellt keine unzumutbaren Geruchsbelästigungen dar
(Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 07.04.2011
[Aktenzeichen: 7 K 2487/10 und 7 K 2493/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23562
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23562
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.