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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 23.10.2012
- S 11 R 561/12 -
Rentenversicherungsträger muss trotz nur einwöchiger (zweiter) Ehe Witwenrente zahlen
Ehe wurde aus wahrer Liebe und religiösen Gründen geschlossen
Wird eine Ehe aufgrund wahrer Liebe und aus religiösen Gründen geschlossen, so steht der Witwe bzw. dem Witwer Witwenrente zu, auch wenn die Ehe aufgrund eines Todesfalls nach sehr kurzer Zeit endet. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die im Landkreis Ludwigsburg wohnhafte 61jährige Klägerin vom beklagten
Rentenversicherungsträger: Erneute Ehe diente nur der Verschaffung einer Witwenrente
Der
Klägerin behauptet, die Ehe sei schon seit längerem wieder aufgenommen wurden
Die Klägerin hingegen hatte geltend gemacht, sie habe ihren
Klägerin bereits mit hohem Vermögen und zwei eigenen Renten abgesichert
Die zum Sozialgericht Heilbronn erhobene Klage hatte Erfolg. Das Gericht zeigte sich beeindruckt, mit welcher Wahrhaftigkeit sich die tief religiöse Klägerin und die als Zeugen vernommenen Kinder geäußert hätten. Der gemeinsame Wunsch, vor Gott "ins Reine" zu kommen, und "wahre Liebe" seien für die erneute
Hinweis zur Rechtslage:
§ 46 Abs. 2a) Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI):
Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2012
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
- Witwenrente nach nur 19 Tagen Ehe – Langes Scheidungsverfahren verhinderte frühere Hochzeit
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 30.05.2012
[Aktenzeichen: S 11 R 5359/08]) - Keine Witwenrente nach 17-tägiger Ehe
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.11.2011
[Aktenzeichen: L 5 R 320/10]) - Keine Witwenrente bei Versorgungsehe - Heirat während schwerer Krebserkrankung
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 31.07.2009
[Aktenzeichen: L 5 R 240/05])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 1431 FamRZ 2013, 1431
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Dokument-Nr. 14497
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