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Sozialgericht Mainz, Vergleich vom 12.11.2013
- S 15 AS 1324/10 -
Hartz-IV: Flüchtling mit schwerer Traumastörung erhält Fahrtkosten für Facharztbesuch erstattet
Außergewöhnliche Lebenssituation kann Anspruch auf Mehrbedarf begründen
Ein Flüchtling, der in seinem Heimatland verfolgt und gefoltert wurde, kann als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") beim Jobcenter Fahrtkosten für notwendige Facharztbesuche zur Verarbeitung seiner schweren Traumastörung als "Mehrbedarf" geltend machen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der zum Zeitpunkt der Klageerhebung in der Nähe von Mainz lebende Kläger wurde in seinem Heimatland verfolgt und gefoltert. Er leidet an einer schweren Traumastörung und befand sich in regelmäßiger fachärztlicher Behandlung in Frankfurt, wohin er mittels öffentlicher Verkehrsmittel gelangte. Seinen Antrag auf Gewährung einer "Sonderleistung" für die
Bestreiten der Fahrtkosten aus Regelleistungen käme faktisch einer Kürzung des Regelbedarfs gleich
In der mündlichen Verhandlung wies das Sozialgericht Mainz das Job-Center jedoch unter anderem darauf hin, dass
Parteien schließen Vergleich
Aufgrund des Hinweises des Gerichts erklärte sich das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2013
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 17165
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