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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 15.07.2016
- 4 A 86/15 und 4 A 71/15 -
Ungleichbehandlung durch erhöhten Hundesteuersatz für bestimmte Hunde nicht ausreichend gerechtfertigt
Abstellen allein auf äußere Merkmale der Tiere nicht genügend
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat in zwei Entscheidungen den Klagen gegen erhöhte Hundesteuersätze für bestimmte Hunderassen stattgegeben.
In den beiden zugrunde liegenden Verfahren ging es um
Erhöhter Steuersatz setzt tatsächliche Anhaltspunkte für Vorliegen einer abstrakten Gefährlichkeit der Hude voraus
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht stellte fest, dass es zwar grundsätzlich zulässig ist, wenn eine Gemeinde sich bei der Festsetzung erhöhter Hundesteuersätze auf Regelungen anderer Normgeber und deren Erkenntnisse stützt. Allerdings müssten in jedem Fall konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine abstrakte Gefährlichkeit vorliegen, welche die "verhaltenslenkende" Wirkung eines erhöhten Steuersatzes rechtfertigten. Diese könnten in den beiden entschiedenen Fällen nicht festgestellt werden. So ergäben sich etwa aus den Äußerungen der im Gesetzgebungsverfahren angehörten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen zur Einstufung des "Bullmastiff" als potentiell
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2016
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 23121
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