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Landgericht Berlin, Urteil vom 19.11.2013
- 15 O 402/12 -
LG Berlin erklärt 25 Klauseln der Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google für rechtswidrig
Klauseln sind zu unbestimmt formuliert und schränken Rechte der Verbraucher unzulässig ein
Das Landgericht Berlin hat zahlreiche Vertragsklauseln des Internetkonzerns Google für rechtswidrig erklärt. Betroffen sind insgesamt 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, die zu unbestimmt formuliert waren oder die Rechte der Verbraucher unzulässig einschränkten.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Datenschutzerklärungen und
Nutzung personenbezogener Daten durch Ankreuzen einer vorformulierten Standardzustimmung nicht ausreichend
Aus Sicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen ist eine rechtskonforme Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten nicht möglich, indem
Google behält sich das Recht vor, Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern
Weiterhin beanstandete der Bundesverband zwölf
Verbraucher werden durch Nutzungsbestimmungen unangemessen benachteiligt
Das Landgericht Berlin sah hierin eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Jahrgang: 2014, Seite: 404 CR 2014, 404 | Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2014, Seite: 79 ITRB 2014, 79 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2014, Seite: 56 K&R 2014, 56 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 563 MMR 2014, 563
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Dokument-Nr. 17216
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