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Landgericht Köln, Urteil vom 25.07.2013
- 1 S 201/12 -
Erdgeschossmieter darf zum Winterdienst sowie zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
Verpflichtung zum Abstellen der Wasserleitung bei "starkem Frost" unzulässig
Ein Erdgeschossmieter darf durch eine Regelung im Mietvertrag dazu verpflichtet werden den Winterdienst auszuführen sowie die Haustür nachts abzuschließen. Unzulässig ist dagegen die Verpflichtung bei "starkem Frost" die Wasserleitung abzustellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter der
Übertragung der Winterdienstpflicht auf Erdgeschossmieter zulässig
Das Landgericht Köln bejahte zunächst die Zulässigkeit der
Kein Vorliegen einer überraschenden Klausel
Nach Auffassung des Landgerichts sei nicht von einer überraschenden Klausel auszugehen gewesen, da die Regelung angesichts der gesonderten Zwischenüberschrift "Schnee, Glatteis und Frostgefahr" leicht auffindbar und klar verständlich gewesen sei. Zudem sei die
Fehlende unangemessene Benachteiligung der Erdgeschossmieter
Eine
Verpflichtung zum Abschließen der Haustür ebenfalls zulässig
Die Verpflichtung zum Abschließen der
Keine Pflicht zum Abstellen der Wasserleitung bei "starkem Frost"
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2014
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Köln, Urteil vom 31.07.2012
[Aktenzeichen: 211 C 55/12]
- Streupflicht: Bewohner von Erdgeschosswohnungen sind für Winterdienst nicht alleinverantwortlich
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2011
[Aktenzeichen: 221 C 170/11]) - Erdgeschossmieter eines Wohnhauses kann nicht zum alleinigen Winterdienst verpflichtet werden
(Amtsgericht Schwelm, Urteil vom 14.11.1990
[Aktenzeichen: 27 C 32/90])
- Kein Recht zur Mietminderung bei Bordell im Haus sowie nicht abgeschlossener Haustür
(Landgericht Berlin, Urteil vom 21.04.2008
[Aktenzeichen: 63 S 210/07]) - Mietvertragliche Pflicht zur Übernahme des Winterdienstes durch Erdgeschossmieter schließt Umlage der Kosten auf andere Mieter aus
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 14.07.2022
[Aktenzeichen: 48 C 1463/20])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 541 ZMR 2014, 541
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Dokument-Nr. 18463
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