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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 06.07.2001
- 1 St RR 57/2001 -
Ausbremsen eines Verkehrsteilnehmers kann strafbare Nötigung darstellen
Voraussetzung ist Aufzwingen einer Vollbremsung, eines Stillstandes oder einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit
Wird ein Verkehrsteilnehmer durch das Ausbremsen eines vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers zu einer Vollbremsung, einem Stillstand oder einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen, so liegt darin dann eine strafbare Nötigung (§ 240 StGB), wenn weder ein Ausweichen noch ein Überholen möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2000 beobachtete ein
Strafbarkeit wegen Nötigung bestand
Das Bayerische Oberste Landesgericht bejahte eine
Anwendung von Gewalt
Durch das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2014
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/NJW 2002, 628/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2002, Seite: 628 NJW 2002, 628 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2001, Seite: 527 NZV 2001, 527
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Dokument-Nr. 18742
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