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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.08.2013
- VG 13 K 306.12 -
Berlin: Nachbarklage gegen geplante sechsgeschossige Bebauung am Großen Wannsee erfolgreich
Verwaltungsgericht Berlin erklärt Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer Nachbarklage stattgegeben, die sich gegen eine geplante sechsgeschossige Bebauung richtete. Der Bebauungsplan für das Gebiet setzt lediglich die Zahl der Vollgeschosse auf zwei fest. Die vom Bezirksamt in Aussicht gestellte Befreiung von der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse auf sechs Vollgeschosse erklärte das Verwaltungsgericht für rechtswidrig.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein
Bezirksamt stellt Befreiung von festgesetzter Zahl der Vollgeschosse auf sechs Vollgeschosse in Aussicht
Das in der Nachbarschaft des Klägers gelegene Baugrundstück wurde in den 70er Jahren viergeschossig bebaut, diese Bebauung wird jedoch nicht mehr genutzt. Der
In Aussicht gestellte Befreiung verletzt Nachbar in Anspruch auf Erhalt der typischen Prägung des Gebiets
Das Verwaltungsgericht Berlin hielt die in Aussicht gestellte Befreiung für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 16540
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