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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 29.11.2018
- VG 24 L 466.18 -
Amerikanische Faulbrut: Imker muss Bienenvölker töten
Behörde darf gemäß Bienenseuchenverordnung Tötung seuchenkranker Bienenvölker anordnen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Berliner Hobby-Imker einer amtstierärztlichen Anordnung zur Tötung von acht Bienenvölkern Folge leisten muss, da bei den Tieren die Amerikanische Faulbrut (Paeniebacillus larvae) festgestellt wurde.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens hält
Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut müssen ganzes Volk und damit im Zusammenhang stehenden Bienenstand des Imkers umfassen
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Rechtmäßigkeit der Anordnung. Nach der Bienenseuchenverordnung dürfe die zuständige Behörde grundsätzlich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Haftung eines Imkers: Schadensersatzanspruch aufgrund Bienenstichs setzt Möglichkeit der Abwehr des Bienen-Flugs als Eigentumsbeeinträchtigung voraus
(Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 28.11.2017
[Aktenzeichen: 34 C 146/16]) - Pflanzenschutzmittel dürfen Nahrungsquellen von Bienen nicht vergiften
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20.08.2013
[Aktenzeichen: 10 LC 113/11 und 10 LC 131/11])
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Dokument-Nr. 26772
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