Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22.08.2013
- VG 27 L 185.13 -
Presse hat Anspruch auf Auskunft über Verwendung von Mitteln der Sachleistungspauschale durch Abgeordnete
Mit der Bereitstellung der Informationen verbundener Aufwand nicht unzumutbar
Der Bundestag muss der Presse Auskunft über die Verwendung von Mitteln der Sachleistungspauschale durch Abgeordnete erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf Antrag eines Journalisten im Weg einer einstweiligen Anordnung entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollte der
Kontrolle zweckgebundener Sachmittel darf wegen des Grundsatzes des freien Mandats nicht durch staatliche Stellen erfolgen
Dieser Auffassung ist das Verwaltungsgericht Berlin nicht gefolgt. Gerade weil eine Kontrolle der zweckgebundenen, allein für die Ausübung des Mandats gewährten Sachmittel wegen des Grundsatzes des freien Mandats nicht durch staatliche Stellen erfolgen dürfe, könne sie nur durch die
Bundestagsverwaltung muss Möglichkeiten für erforderliche Presseauskünfte ohne großen Aufwand künftig sicherstellen
Der mit der Bereitstellung der
Gericht bejaht Eilbedürftigkeit der Entscheidung
Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen und der aktuellen Veröffentlichungen über vergleichbare Themen bezüglich Bayerischer Landtagsabgeordneter, sei die Entscheidung eilbedürftig gewesen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Bezirksamt muss der Presse Auskunft über Mitwirkung von Bediensteten an dem Buch des Bezirksbürgermeisters "Neukölln ist überall" geben
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2013
[Aktenzeichen: OVG 6 S 4.13]) - Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitbar
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2013
[Aktenzeichen: BverwG 6 A 2.12]) - Landesrechnungshof muss einem Pressejournalisten Auskunft erteilen
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2013
[Aktenzeichen: 5 B 1493/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16588
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16588
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.