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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 07.08.2012
- 7 L 549/12.KO und 7 L 550/12.KO -
Anwohner durch Zulassung von acht Windkraftanlagen nicht in ihren Rechten verletzt
Durch Windpark erzeugter Lärm beeinträchtigt Anwohner nicht in unzumutbarer Weise
Die Zulassung von acht Windenergieanlagen am Rand des Soonwalds verletzt zwei Ehepaare aus Ellern bzw. Argenthal nicht in eigenen Rechten, da der zu erwartende Lärm die Anwohner nicht unzumutbar beeinträchtigt. Dies ergibt sich aus zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte ein Unternehmen der Windenergiebranche beim Rhein-Hunsrück-Kreis eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Windparks mit acht Windrädern. Dem Antrag lagen verschiedene
Zulässigen Immissionsrichtwerte werden laut Sachverständigengutachten eingehalten
Die beiden Anträge blieben ohne Erfolg. Im Rahmen der im Eilverfahren gebotenen Abwägung der betroffenen Belange, so die Koblenzer Richter, überwiege unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens das Interesse des Unternehmens, von der Genehmigung Gebrauch zu machen. Die Widersprüche hätten keine Aussicht auf Erfolg, da durch die Errichtung der acht
Optisch bedrängende und damit rücksichtslose Wirkung durch Windrad nicht erkennbar
Zudem sei angesichts einer Entfernung der Wohnhäuser der Antragsteller von ungefähr 1.290 m bzw. 1.750 m zu dem jeweils nächstgelegenen genehmigten Windrad keine optisch bedrängende und damit rücksichtslose Wirkung zu Lasten der Antragsteller erkennbar. Ferner hätten diese weder einen unzumutbaren Schattenwurf zu befürchten noch sei ihr Eigentum durch einen möglichen Eisabwurf der Rotoren gefährdet. Vielmehr seien die notwendigen Sicherheitsabstände gewahrt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- VG Gießen: Eilantrag gegen Errichtung von Windkraftanlagen in EU-Vogelschutzgebieten abgelehnt
(Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 31.08.2011
[Aktenzeichen: 1 L 2083/11]) - Hessischer VGH: Errichtung von Windkraftanlagen zulässig
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.07.2011
[Aktenzeichen: 9 A 103/11]) - VG Darmstadt: Betrieb zweier Windräder verursacht keinen unzumutbaren Lärm
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 02.02.2011
[Aktenzeichen: 6 K 877/09.DA und 6 K 1239/09.DA])
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Dokument-Nr. 14149
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