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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2011
- 10 K 7913/10 -
VG Köln: Anspruch auf Schülerfahrtkosten gilt ebenso für G-8-Schüler wie für Schüler anderer Schulformen
Entfernungsgrenze von 3,5 km gilt ebenso für Schüler der 10. Klasse am Gymnasium wie für Schüler der 10. Klasse an Gesamt-, Real- und Hauptschulen
Schüler der 10. Klasse eines G-8-Gymnasiums haben den gleichen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten wie Schüler der 10. Klasse anderer Schulformen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und schloss sich damit ähnlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Aachen und Gelsenkirchen aus dem Jahr 2011 an.
Im zugrunde liegenden Streitfall besuchte der Sohn der Kläger im Schuljahr 2010/1011 die 10. Klasse eines etwa 4 Kilometer von der Wohnung entfernten G-8-Gymnasiums in Wipperfürth. Mit dem Eintritt in die 10. Klasse hatte für ihn bereits die Oberstufe begonnen. Nachdem die Stadt Wipperfürth während der Sekundarstufe I die
Schulweg von 5 km darf Schülern der G-8-Schulen nicht ein Jahr früher zugemutet werden
Die Eltern hatten damit argumentiert, der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 12371
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