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Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 02.08.2013
- 1 B 299/13 MD -
Neubau des Menschenaffenhauses im Magdeburger Zoo vorläufig gestoppt
Nachbar wehrt sich erfolgreich gegen die Errichtung eines Neubaus für ein Menschenaffenhaus
Die der Genehmigung eines Menschenaffenhauses zugrunde liegende Immissionsprognose auf der Grundlage eines schalltechnischen Gutachtens wird den Besonderheiten, die von zu erwartenden Affenschreien ausgehen, nicht gerecht. Als Beurteilungsmaßstab darf nicht rein schematisch auf die für Industrielärm geltende TA Lärm zurückgegriffen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hat sich ein
Verwaltungsgericht stimmt Antrag zu
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat dem Antrag stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die von der Landeshauptstadt Magdeburg erteilte Genehmigung wieder hergestellt.
„Aufschreckende Wirkung“ von Tierlärm kann mitunter zu höheren Anforderungen an den Nachbarschutz führen
Zur Begründung hat es insbesondere ausgeführt, die der Genehmigung zugrunde liegende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg/ra-online
- Nürnberg: Nachbarklage gegen Moscheeneubau erfolglos
(Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25.06.2013
[Aktenzeichen: AN 9 K 12.01400]) - Anwohner müssen benachbarten Kinderspielplatz dulden
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.05.2013
[Aktenzeichen: VG 10 K 317.11 und VG 10 K 107.11]) - Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Kletterwald im Dietzer "Hain"erfolglos
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 05.03.2013
[Aktenzeichen: 7 K 926/12.KO])
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Dokument-Nr. 16406
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