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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 10.04.2013
- 4 L 1713/12.MZ -
Ausweisung nach Straftaten trotz Geburt in Deutschland zulässig
Erhebliche Gefahr für hochwertige Rechtsgüter sowie fehlende Einsicht rechtfertigen Ausweisung
Ein in Deutschland geborener Tunesier kann nach Tunesien ausgewiesen werden, wenn dieser mehrfach straffällig geworden ist, keine Einsicht zeigt und von ihm eine erhebliche Gefahr für hochwertige Rechtsgüter ausgeht. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Schulverweis war der Antragsteller bereits ab dem 15. Lebensjahr straffällig geworden (Hausfriedensbruch, Raub, Nötigung, Sachbeschädigung, Beleidigung). 2003 wurde er unter anderem wegen räuberischer Erpressung, Inverkehrbringen von Falschgeld sowie Unfallflucht zu 2 Jahren und 10 Monaten
Antragsteller überfiel zwei Tankstellen während des Therapieurlaubs
Die erste stationäre
Einsicht erste Voraussetzung zur Besserung
Das Verwaltungsgericht Mainz hat in ihrer Entscheidung festgestellt, dass vom Antragsteller eine erhebliche Rückfallgefahr ausgeht. Er habe mehrfach während der Bewährungszeit erneut
Antragsteller wird nach Tunesien ausgewiesen
Vor diesem Hintergrund, nachdem vom Antragsteller seit seiner Jugend erhebliche Gefahren für hochwertige Rechtsgüter ausgingen und es keinerlei Anhaltspunkte für eine Besserung gebe, sei es vertretbar, ihn trotz des Umstandes ausweisen, dass er in Deutschland geboren sei. Es sei davon auszugehen, dass genügend Beziehungen zu
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
- Ausweisung wegen einer Vielzahl schwerer Straftaten gerechtfertigt
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 13.02.2013
[Aktenzeichen: 5 B 8/13]) - Türkischer Drogenhändler darf trotz assoziationsrechtlichen Schutzes ausgewiesen werden
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.12.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 20.11])
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Dokument-Nr. 15598
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