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Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 16.09.2011
- 2 A 70/08 -
Amateurfunkantenne im reinen Wohngebiet nicht zulässig
Nachbarrechte werden in unzumutbarer Weise beeinträchtigt
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat auf die Klage eines Nachbarn entschieden, dass eine von der Stadt Osnabrück genehmigte Amateurfunkantennenanlage in dem dortigen reinen Wohngebiet nicht zulässig ist.
Die bis auf 18,50 m ausfahrbare Antenne ist auf einem Stahlgittermast montiert und besteht im Wesentlichen aus 2 Parabol- und 5 längeren Stabantennen. Die Anlage sei mit
Antenne überragt deutlich die Wohnhäuser
Das Antennenfeld überrage die Wohnhäuser und die als Außenwohnbereiche bedeutsamen, nahezu parkähnlich angelegten Gärten
Nachbarrechte verletzt
Bereits aus diesem Grunde sei
Aufgrund des zusätzlich gestellten Antrages des Klägers, bereits vorläufig Abhilfe zu schaffen, hat das Gericht die Stadt Osnabrück verpflichtet, den Betreibern
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2011
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Osnabrück (pm/pt)
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Dokument-Nr. 12402
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