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Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 04.06.2021
- 2 L 612/21 -
Eilantrag der noch amtierenden Polizei-Frauenbeauftragten gegen die Ernennung der gewählten Frauenbeauftragten erfolglos
Keine fortwirkende Rechte über vierjährige Amtszeit hinaus
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat den Eilantrag der amtierenden Frauenbeauftragten der saarländischen Vollzugspolizei zurückgewiesen, mit dem diese die für den 10.06.2021 vorgesehene Ernennung der nunmehr gewählten Frauenbeauftragten zu verhindern versucht hat, bis über die u.a. von ihr erhobene Wahlanfechtungsklage entschieden worden ist.
Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Gericht ausgeführt, dass mit der für den 10.06.2021 vorgesehenen Ernennung der gewählten Polizeibeamtin zur
Beliebige und aktive Amtszeitverlängerung durch Anfechtung der Wahl von Verordnungsgeber nicht gewollt
Die Vorschrift des § 16 Abs. 4 LGGWBVO ist nach Auffassung des Gerichts nach Wortlaut, Systematik und Sinn dahin zu verstehen, dass sich das Tatbestandsmerkmal "gewählte Frauenbeauftragte" auf die aus der letzten Wahl als Gewinnerin hervorgegangene, mithin am 05.05.2021 neu gewählte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Saarlouis, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30701
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