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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 12.03.2015
- 4 K 2755/14 -
Hund darf während der Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden
Aufenthalt des Tieres in einer 2 qm großen Auto-Transportbox verstößt gegen tierschutzrechtliches Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage eines Hundehalters abgewiesen, dem untersagt wurde, seine Weimaraner-Hündin während seiner Arbeitszeit in einem Kraftfahrzeug zu halten.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 18. September 2013 den Eilantrag des Klägers gegen die sofort vollziehbare Verfügung des Landratsamtes Ludwigsburg vom 18. Juli 2013 abgelehnt, mit der dem Kläger untersagt wurde, seine
Starkes Bewegungsbedürfnis des Hundes kann im Fahrzeug nicht befriedigt werden
Das Landratsamt ist hingegen der Auffassung, der Aufenthalt des Tieres in der Auto-Transportbox mit einer Fläche von nur 2 qm an vier Wochenarbeitstagen widerspreche den tierschutzrechtlichen Anforderungen. Zudem sei aufgrund der Rasse und des Alters des Tieres von einem starken Bewegungsbedürfnis auszugehen, welches der
Kraftfahrzeug ist für Unterbringung eines Hundes nicht geeignet
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist die Untersagungsverfügung des Landratsamtes Ludwigsburg vom 18. Juli 2013 zu Recht erfolgt. Der Kläger verstößt gegen das tierschutzrechtliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 20756
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