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Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 01.11.2021
- VerfGH 132 A/21 -
Erfolgloser Eilantrag eines Abgeordneten zur Untersagung der Konstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin und der Bezirksverordnetenversammlungen
Berliner Abgeordnetenhaus kann sich wie geplant konstituieren
Der Antrag, die Konstituierung des am 26. September 2021 neugewählten Abgeordnetenhauses von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen vorläufig zu untersagen, hat keinen Erfolg. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit Beschluss entschieden.
Der Antragsteller ist Mitglied des Abgeordnetenhauses von
Vorläufigen Untersagung der Konstituierung steht Verfassung von Berlin entgegen
Der Verfassungsgerichtshof hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig sei. Einer vorläufigen Untersagung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2021
Quelle: Verfassungsgerichtshof Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30997
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