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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Balkonbrüstung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 22.12.2011
- 235 C 169/11 -
Balkonkästen dürfen außerhalb der Balkonbrüstung angebracht werden
Gefährdung von Passanten war nicht ersichtlich
Das Anbringen von Blumenkästen am Balkon ist üblich und daher grundsätzlich erlaubt. Ist eine Gefährdung für Fußgänger nicht ersichtlich, können die Balkonkästen auch außerhalb der Balkonbrüstung angebracht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung brachten an der Außenseite ihrer Balkonbrüstung Blumenkästen an. Da sie ein Einverständnis der Vermieterin nicht einholten, verlangte diese die Beseitigung der Blumenkästen. Zudem befürchtete die Vermieterin, dass andere Mieter wegen etwaiger herabfallender Balkonkästen gefährdet werden können. Die Kästen waren mit Hilfe von Metallhalterungen, die fest mit der Brüstung verschraubt waren, angebracht. Da sich die Mieter weigerten dem Beseitigungsbegehren der Vermieterin nachzukommen, erhob diese Klage.Das Amtsgericht Charlottenburg entschied gegen die Vermieterin.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2012
- 65 S 40/12 -
Vermieter darf Aufhängen von Blumenkästen an Außenseite des Balkons verbieten
Vermieter hat Beseitigungsanspruch bei Verstoß gegen das Verbot
Der Vermieter kann das Aufhängen von Blumenkästen an der Außenseite des Balkons verbieten, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Hält sich der Mieter nicht an das Verbot, steht dem Vermieter ein Beseitigungsanspruch gemäß § 541 BGB zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung wollten an ihrem Balkon an der Außenseite mit Hilfe einer Aufhängung Blumenkästen anbringen. Der Balkon verfügte nicht über eine gemauerte Brüstung, sondern bestand aus einem Stahlgerüst. Die Blumenkästen konnten daher nur an dem Stahlrohrgestänge angehängt werden. Unter dem Balkon hat sich ein Parkplatz befunden.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.05.2011
- 67 S 370/09 -
Mieter muss Blumenkästen von der Balkonaußenseite entfernen
Genehmigung zum Anbringen von Blumenkästen wird laut Mietvertrag durch den Vermieter erteilt
Ist in einem Mietvertrag das Anbringen von Blumenkästen an der Balkonaußenseite unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt, so kann der Vermieter die Entfernung der Blumenkästen verlangen, da grundsätzlich nur der Balkon, nicht aber der um den Balkon herum befindliche Raum mit vermietet wird. Auch die mögliche Gefahr des Herabstürzens der Blumenkästen rechtfertigt einen Anspruch auf Entfernung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Der Beklagte im vorliegenden Fall wurde von seinem Vermieter dazu angehalten, die an der Außenseite seines Balkons der Wohnung im ersten Obergeschoss angebrachten Blumenkästen zu entfernen. Nachdem der Mann dieser Aufforderung nicht nachkam, ging der Vermieter vor Gericht.Der Beklagte wurde vom Landgericht Berlin dazu verurteilt, die an der Außenfront der Balkonbrüstung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 11.01.1995
- 13 C 663/94 -
Wäschetrocknen auf dem Balkon: Kleinere Wäschestücke dürfen trotz Verbots in der Hausordnung auf dem Balkon getrocknet werden
Hausordnung kann allenfalls Trockenen von großer Wäsche untersagen
Mieter dürfen selbst dann, wenn die Hausordnung das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon ausdrücklich untersagt, gelegentlich kleinere Wäschestücke auf dem Balkon aufhängen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Euskirchen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall untersagte ein Passus in der Hausordnung den Mietern einer Wohnung das Waschen und Trocknen von "großer Wäsche" in der Wohnung. In Abs. 2 Nr. 5 der Hausordnung hieß es ferner: … das Trocknen der Wäsche hat, sofern Trockenspeicher, Waschküche oder Bleiche vorhanden sind, nur dort zu erfolgen, niemals auf den Fluren, Veranden und Balkonen".... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.09.1998
- 212 C 124/98 -
Mieter darf Sichtschutz an der Balkonbrüstung anbringen
Fassade darf nicht verunstaltet werden
Mieter dürfen an ihrem Balkongeländer einen Sichtschutz bis zur Höhe des Handlaufs anbringen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mieterin an ihrem Balkon eine Bastverkleidung als Sichtschutz angebracht. Dies missfiel dem Vermieter und der verlangte die Entfernung.Das Amtsgericht Köln gab der Mieterin Recht. Die Anbringung der Bastverkleidung bis zur Höhe der Balkonbrüstung und auf der Innenseite des Balkons stelle keinen vertragswidrigen Gebrauch der... Lesen Sie mehr
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Landgericht Köln, Beschluss vom 11.02.2008
- 29 T 205/06 -
Wohneigentumsrecht: Bauliche Veränderung durch Lichterkette an Balkonbrüstung
Lichterketten am Balkon müssen genehmigt werden
Wohnungseigentümer dürfen nicht immer alleine entscheiden, wie es auf ihrem Balkon leuchten soll. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln. Es hat entschieden, dass die übrigen Wohnungseigentümer eine Lichterkette am Balkon nicht hinnehmen müssen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer an seiner Balkonbrüstung eine weithin sichtbare, hellweiß-bläulich leuchtende LED-Lichterkette angebracht. Dies missfiel den anderen Eigentümern und sie beschlossen auf der Eigentümerversammlung, dass die Lichterkette außer Betrieb gesetzt werden müsse.Der Lichterfreund klagte gegen diesen Beschluss der Eigentümerversammlung und verlor.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 18.12.2006
- 16 U 40/06 -
Reiseveranstalter haftet für Unfall wegen zu niedriger Balkonbrüstung
Witwe erhält Schadenersatz nach tödlichem Sturz
Das Oberlandesgericht Köln hat einen Reiseveranstalter zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 6.500,- Euro sowie von Beerdigungskosten an eine hinterbliebene Frau verurteilt, deren Ehemann während einer Türkeireise vom Balkon im dritten Stock des Hotels abgestürzt war.
Nach einem gemeinsamen Besuch der Hotelbar hatte die Ehefrau sich bereits schlafen gelegt, während der Mann noch zum Rauchen auf den Balkon ging. Die Ehefrau wurde später durch ein Geräusch wach und stellte fest, dass ihr Mann vom Balkon gestürzt war. Er hatte das Gleichgewicht verloren und war über die nur 56 cm hohe Balkonbrüstung gestürzt, wodurch er tödliche Verletzungen erlitt... Lesen Sie mehr
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