wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 20.10.1989
8 C 191/89 -

Mieter muss Lärm aus einer Tiefgarageneinfahrt hinnehmen

Recht zur Mietminderung besteht nicht

Wer in eine Wohnung zieht, die über einer Tiefgarageneinfahrt liegt, muss mit einer Geräuschbelästigung rechnen. Ein Recht zur Mietminderung steht dem Mieter daher nicht zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete. Sie beschwerten sich über auftretenden Lärm im Zusammenhang mit der unter ihrer Wohnung liegenden Tiefgarageneinfahrt. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Mietmangel lag nicht vor

Das Amtsgericht Bonn gab dem Vermieter Recht. Ihm habe ein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete zugestanden. Eine Ortsbesichtigung habe ergeben, dass bei absoluter Stille innerhalb der Wohnung während des Öffnens und Schließens des Garagentores zeitweise ein Knarren zu vernehmen gewesen sei. Zudem sei der Anschlag des Tores hörbar gewesen. Diese Geräusche haben jedoch keinen wesentlichen Mangel der Mietwohnung dargestellt. Sie seien nicht als erheblich im Sinne des § 537 BGB (jetzt: § 536 BGB) anzusehen gewesen. Ein Recht zur Mietminderung habe daher nicht bestanden.

Mit Lärmbelästigung war zurechnen

Zudem müsse aus Sicht des Amtsgerichts derjenige, der in eine über eine Tiefgarageneinfahrt liegende Wohnung zieht, in gewisser Weise mit Geräuschbelästigungen rechnen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2013
Quelle: Amtsgericht Bonn, ra-online (zt/WuM 1990, 71/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1990, Seite: 71
WuM 1990, 71

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13990 Dokument-Nr. 13990

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13990

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?