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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 20.10.1989
- 8 C 191/89 -
Mieter muss Lärm aus einer Tiefgarageneinfahrt hinnehmen
Recht zur Mietminderung besteht nicht
Wer in eine Wohnung zieht, die über einer Tiefgarageneinfahrt liegt, muss mit einer Geräuschbelästigung rechnen. Ein Recht zur Mietminderung steht dem Mieter daher nicht zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall minderten die
Mietmangel lag nicht vor
Das Amtsgericht Bonn gab dem
Mit Lärmbelästigung war zurechnen
Zudem müsse aus Sicht des Amtsgerichts derjenige, der in eine über eine Tiefgarageneinfahrt liegende Wohnung zieht, in gewisser Weise mit Geräuschbelästigungen rechnen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2013
Quelle: Amtsgericht Bonn, ra-online (zt/WuM 1990, 71/rb)
Jahrgang: 1990, Seite: 71 WuM 1990, 71
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Dokument-Nr. 13990
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