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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 06.12.2001
- 25 C 0118/01 -
Mietminderung: Erheblicher Mottenbefall in der Wohnung
Bei ungewisser Herkunft der Schädlinge ist Mietminderung möglich
Ist eine Wohnung erheblich von Motten befallen, ohne dass festgestellt werden kann, was die Ursache dafür ist, kann der Mieter die Miete (hier: um 25 Prozent) mindern. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Der
Mieter mindert Miete und beauftragt einen Kammerjäger
Der
Wohnqualität erheblich beeinträchtigt
Das Amtsgericht Bremen urteilte, dass eine
Mieter erhält keinen Kostenersatz für Ungezieferbekämpfungsmaßnahmen
Allerdings sei der
Ursache für Mottenplage unklar
Das Gericht konnte nicht feststellen, welche Partei für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2010
Quelle: ra-online, Amtsgericht Bremen (vt/pt)
Jahrgang: 2002, Seite: 215 WuM 2002, 215
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Dokument-Nr. 10229
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