wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Trier, Urteil vom 11.09.2008
8 C 53/08 -

Kugelkäferplage und Schimmel im Kinderzimmer berechtigen zu einer Mietminderung von 50 Prozent

Käferplage machte das Leben einer Familie in ihrer Wohnung "unerträglich"

Schimmel im Kinderzimmer und Käfer, die in großer Zahl in der gesamten Wohnung auftauchen, berechtigen den Mieter zur Minderung der Miete um die Hälfte. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Trier hervor.

Im vorliegenden Fall machten Mieter einen Anspruch auf Mietminderung geltend, nachdem es zu Schimmelbildung im Kinderzimmer und einer Kugelkäferplage in der gesamten Wohnung gekommen war. Nachdem die Mieter ihren monatlichen Mietzins um 50 Prozent gemindert hatten, behielt der Vermieter deren Kaution ein. Um die Rückzahlung in Höhe von 1.020 Euro stritten die Mieter schließlich vor Gericht.

Vermieter: Mieter hat Beseitigung der Plage behindert

Der Vermieter bestätigte das Vorliegen einer Kugelkäferplage, trug jedoch vor, dass der von ihm beauftragte Schädlingsbekämpfer keinen Zutritt zur Wohnung des Klägers erhalten und der Mieter selbst damit die Beseitigung des Problems behindert habe. Der Mieter sei von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der eingesetzten Mittel nicht überzeugt gewesen.

Bereits kleiner Schimmelstreifen stellt relevanten Mangel dar

Das Amtsgericht Trier urteilte, dass die Mietminderung in Höhe von 50 Prozent gerechtfertigt gewesen sei. Die Beeinträchtigungen hätten in einem Umfang bestanden, der zu einer Minderung der Miete berechtigte. Der Schimmelbefall sei zwar auf einen Streifen von lediglich 10 bis 15 Zentimetern Länge und 5 Zentimetern Breite begrenzt gewesen, stelle allerdings einen durchaus relevanten Mangel dar, vor allem aufgrund seines Auftretens im Kinderzimmer. Hinsichtlich des Kugelkäferbefalls hätten Freunde der Familie als auch die Schädlingsbekämpfer ein erschreckendes Bild gemalt. So seien die Tiere in der gesamten Wohnung gesichtet worden, auf Tischen, auf dem Sofa und sogar in den Tassen. Insgesamt sei nach Meinung des Gerichts deshalb von einem Zustand auszugehen, der ein Leben in der Wohnung äußerst unangenehm, wenn nicht gar unerträglich machte und damit eine Mietminderung um 50 Prozent rechtfertigte.

Gesundheitliche Bedenken hinsichtlich der Schädlingsbekämpfung sind nicht als Verhinderung der Maßnahme zu verstehen

Der Vermieter konnte seine erhobene Anschuldigung, dass der Mieter die Schädlingsbekämpfung verhindert hätte, schließlich auch nicht glaubhaft darlegen. Vielmehr habe sich gezeigt, dass der Beklagte vom Kläger frühzeitig über die Plage informiert worden sei und der Kläger auch bemüht war, dem Problem Abhilfe zu schaffen. Es könne nicht als Verhinderung der Maßnahme ausgelegt werden, dass der Kläger Bedenken hinsichtlich der Gesundheitsschädlichkeit sowie der Wirksamkeit der anzuwendenden Methode angemeldet hätte und diesbezüglich zunächst Nachfragen stellte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Trier (vt/st)

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2008, Seite: 665
WuM 2008, 665

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13371 Dokument-Nr. 13371

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13371

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?